Abwassergebührenabrechnung 2022

Abwassergebührenberechnung 2022

 

 

Zur Abrechnung der Abwassergebühren 2022 benötigen wir von allen Grundstücken der Gemeinde Kubschütz mit zentraler Abwasserentsorgung:

     1. den Wasseruhrenstand per 31.12.2022

(Sollte innerhalb des Jahres 2022 ein Zählerwechsel erfolgt sein, melden                                                                                                                                                   Sie bitte das Datum des Zählerwechsels und den Ausbauzählerstand)

     2. bei Einleitung von Brunnen-/Regenwasser den Wasserverbrauch in m³

     3. die Anzahl der Wohnungseinheiten

 

Grundstückseigentümer, deren dezentrale Abwasseranlage an einen „Bürgermeisterkanal“ angeschlossen ist, melden uns bitte:

     1. den Wasseruhrenstand per 31.12.2022

(Sollte innerhalb des Jahres 2021 ein Zählerwechsel  erfolgt sein, melden       Sie bitte das Datum des Zählerwechsels und den Ausbauzählerstand)

     2. Gesamtwasserverbrauch für das Jahr 2022 in m³

 

Grundstückseigentümer melden bitte Ihren Wasseruhrenstand bis spätestens 10.01.2023, telefonisch unter 03591/5252523 oder per E-Mail an der Gemeindeverwaltung Kubschütz. Das Formular können Sie auch auf unserer Internetseite www.gemeinde-kubschuetz.de unter dem Button „Formularservice“ herunterladen, ausfüllen und per Mail an uns senden.

Die Betreiber von vollbiologischen Kleinkläranlagen werden aufgefordert, die Wartungsprotokolle von 2022 bei uns einzureichen, falls dies nicht durch die Wartungsfirma übernommen wird.

    Die Gemeindeverwaltung

 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Kubschütz
Di, 06. Dezember 2022

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