Gemeinde Kubschütz
Gemeindeverwaltung Kubschütz
Mittelweg 3
02627 Kubschütz
Veröffentlichung von Grundstücksinformationen
Öffentlicher Hinweis / Information an Landwirte und Landwirtschaftsbetriebe
Das Landratsamt Bautzen muss über den Verkauf der unter dem nachfolgendem Link aufgeführter Grundstücke entscheiden. Gesetzliche Grundlage hierfür ist das Grundstückverkehrsgesetz.
Leistungsfähige landwirtschaftliche Unternehmen, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb der Grundstücke interessiert wären, wird die Gelegenheit gegeben, dem Landratsamt Bautzen bis zum 05.01.2023 ihr Erwerbsinteresse schriftlich mitzuteilen.
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