Gemeinde Kubschütz
Gemeindeverwaltung Kubschütz
Mittelweg 3
02627 Kubschütz
Hinweise für das Hexenbrennen am 30.04.2023
Die schriftlichen Anmeldungen für das Hexenbrennen sind bis Montag, den
17. April 2023 in der Gemeindeverwaltung abzugeben. Nutzen Sie dazu das Formular auf unserer Homepage / Formularservice: „Anmeldung Antrag Hexenfeuer“.
Die Traditionspflege steht im Vordergrund. Alt und Jung sollen sich um ein Feuer je Ortsteil versammeln. Es ist ein Verantwortlicher für Ordnung und Sicherheit sowie für die Organisation der Brandwache und die vollständige Beräumung des Platzes zu benennen. Die telefonische Erreichbarkeit des Verantwortlichen (Mobiltelefon) ist abzusichern. Die Zustimmung des Grundstückseigentümers ist vorab einzuholen.
Der Hexenhaufen darf frühestens am 28. April 2023 aufgeschichtet werden. Es ist ein ausreichender Sicherheitsabstand zu Gebäuden und Gehölzen einzuhalten.
Verbrannt werden darf nur unbehandeltes, trockenes Holz (Baum- und Strauchverschnitt). Nicht erlaubt ist das Abbrennen von Abrissholz und anderen Abfällen wie Papier, Pappe, Lumpen, Reifen usw.
Es werden auch dieses Jahr wieder Kontrollen durchgeführt.
Nach dem Hexenbrennen ist der Platz zu beräumen und ordentlich zu hinterlassen.
Die Gemeindeverwaltung
Weitere Informationen
Veröffentlichung
Weitere Meldungen
Meldestelle am 28.11.2024 geschlossen
Mi, 23. Oktober 2024
Aus organisatorischen Gründen bleibt die Meldestelle am 28.11.2024 ...
Bürgersprechstunde der Polizei in unserer Gemeinde
Mi, 23. Oktober 2024
Sprechzeit der Bürgerpolizei in der Gemeindeverwaltung Kubschütz ist jeden 3. Donnerstag im ...